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Fahrlehrerausbildung

Mindestalter
21 Jahre, es kann jedoch bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres mit der Ausbildung begonnen werden.

Vorbildung
Sie benötigen eine abgeschlossene Hauptschulbildung und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf. Als gleichwertige Vorbildung wird auch das Abitur oder Fachabitur anerkannt.

Eignung und Zuverlässigkeit
Wer Fahrlehrer/-in werden möchte, muss geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sowie persönlich zuverlässig sein.                                                                                                                     Ihre geistige und körperliche Eignung weisen Sie durch ein ärztliches Zeugnis nach. Ihre persönliche Zuverlässigkeit wird anhand eines Führungszeugnisses überprüft, das Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen. Die fachliche Eignung zum Fahrlehrer/-in wird durch die erfolgreiche Absolvierung der verschiedenen Fahrlehrerprüfungen erworben.

Erforderliche Fahrpraxis

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE:

Für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE müssen Sie mindestens 3 Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B geführt haben und dies entsprechen nachweisen können. Die Führerscheinerweiterung auf BE kann während der Ausbildung erworben werden.

Bei Erweiterungen A, CE, DE:

Für die Fahrlehrerlaubnisse A, CE und DE müssen Sie jeweils 2 Jahre Fahrpraxis in der entsprechenden Klasse nachweisen.

Alternativ kann die Fahrpraxis für die Klassen CE und DE auch durch ein 60 stündiges Perfektionstraining  in unserer Fahrschule nachgewiesen werden.

Dauer der Ausbildung

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

1. Monat Einführungsphase
2. - 8. Monat theoretische Ausbildung
9. - 12. Monat Praktikum in Ausbildungsfahrschule

Insgesamt dauert die Ausbildung 12 Monate.

Beendigung mit Bestehen den erforderlichen Prüfungen

Erweiterung zum FL Schein Klasse A
4 Wochen Lehrgang

Erweiterung zum FL Schein Klasse C/CE
8 Wochen Lehrgang
(bei Vorbesitz des Fahrlehrerscheins Klasse D nur noch 1 Monat)


Erweiterung zum FL Schein Klasse D/DE
8 Wochen Lehrgang
(bei Vorbesitz des Fahrleherscheins Klasse CE nur noch 1 Monat)


Unser Plus für Sie:
Nutzen Sie einen kostenlosen Informationstag in unserer Akademie und begleiten Sie einen Tag einen Fahrlehrer!


Fahrlehrerfortbildung

Fahrlehrerfortbildungen sind nach § 53 Abs.1 FahrlG. gesetzlich vorgeschrieben. Alle vier Jahre muss ein Fahrlehrer eine dreitägige Fortbildung besuchen. Es kann aber auch jährlich eine eintägige Fortbildung besucht werden. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis entzogen werden.

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